Audiovisuelle übersetzungen
Dieses (jüngste) Dienstleistungsfeld teilt sich auf in zwei Hauptbereiche: Untertitelung inklusive Übersetzung in eine andere Sprache sowie Erstellung von Untertiteln für eine bestimmte Zielgruppe als Form der Inklusion/Accessibility (SDH).
- Audiovisuelle Übersetzungen (AVT), also die Übersetzung von gesprochenen Filminhalten in eine andere Sprache, biete ich aus dem Englischen ins Deutsche an. Die Übersetzung wird in Form von Untertiteln im Bild angezeigt (Untertitelung, Subtitling, OmU). So kann ein Film, der nicht synchronisiert wurde, im Original angesehen werden, selbst wenn man die Originalsprache nicht versteht.
- Subtitles for the Deaf and Hard of Hearing (SDH), stellenweise auch Captioning/Closed Captions (CC) genannt. Auch hier werden Untertitel erstellt und im Bild angezeigt, allerdings schließen diese nicht nur die Dialoge ein, sondern enthalten zusätzliche Informationen wie Geräusche, Sprecheridentifikation, Musik etc. Zielgruppe der SDH sind Menschen mit eingeschränktem oder keinem Hörvermögen. Ihnen sollen diese Untertitel helfen, dem Film genauso folgen zu können wie hörende Zuschauer. Viele Unternehmen sind seit Juni 2025 verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten (mehr erfahren).
- Voice-Over: Diese Bearbeitung kommt beispielsweise bei Videos zum Einsatz, in denen die Originalsprache hörbar bleibt, aber mit einer eingesprochenen Übersetzung überlagert wird. Ich erstelle die Übersetzung des Originaltextes, welche dann als Skript für einen professionellen Sprecher dient. Voice-Over biete ich nur in der Sprachrichtung Englisch-Deutsch an.
Vom Firmenvideo
bis zum hollywood-blockbuster
Hollywood?! Nein, nicht wirklich. Heutzutage werden jedoch immer mehr Filme, Videos, Dokumentationen, Schulungsmaterialien, Nachrichtensendungen etc. mit Untertiteln versehen.
Die Gründe sind vielfältig: Nicht nur eingeschränktes Hörvermögen veranlasst Menschen, Untertitel einzublenden. Auch das Konsumieren von Filmmaterial unterwegs, ohne Ton, kann ein Grund sein. In vielen Fällen ist es auch einfach eine Gewohnheit, Untertitel zu verwenden, selbst wenn sie vielleicht nicht unbedingt nötig wären. Dazu kommt, dass Filme heutzutage „schneller geschnitten“ sind als früher, und Schauspieler oft schwerer zu verstehen sind.
Nicht zuletzt finden Filme und Serien über Streamingdienste eine weitreichendere Verbreitung als je zuvor. Übersetzende Untertitel sind dann eine günstigere Alternative zur Synchronisierung, bei der Originaldialoge in der Zielsprache neu aufgenommen und eingearbeitet werden müssen.
Barrierefreiheit durch Untertitel – BFSG, EAA, SDH?!
Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das die EU-Richtlinie „European Accessibility Act“ (EAA) in deutsches Recht umsetzt, viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Inhalte barrierefrei zu gestalten – darunter auch Videos, Streamingangebote, E-Learning-Formate und andere audiovisuelle Medien.
Wer audiovisuelle Inhalte öffentlich zugänglich macht, muss künftig sicherstellen, dass auch Menschen mit Hörbeeinträchtigung diese vollständig erfassen können.
Untertitel für Hörgeschädigte (SDH) leisten hier einen zentralen Beitrag: Sie machen nicht nur gesprochene Sprache zugänglich, sondern auch Geräusche, Musik, Stimmungen – also all das, was für das Verständnis wichtig ist, aber nicht gesagt wird.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Videoinhalte rechtskonform und zugleich hochwertig zu untertiteln – nach bewährten Branchenstandards, verständlich, leserfreundlich und passgenau auf Ihr Format zugeschnitten.
So schaffen Sie echte Barrierefreiheit – und zeigen Haltung.